benötigte, wollte oder besser: mußte er mal ausnahmsweise dem Schulunterricht fernbleiben. Mal abgesehen davon, daß heute Behörden, Eltern und Schüler mit der allgmeinen Schulpflicht nicht nur nachlässig, sondern beinahe vorsätzlich wirkend gleichgültig umgehen und viele Schüler unkontrolliert oft tagelang schwänzen, ist der "volljährige", also 18 Jahre alte Schüler sogar berechtigt, sich selbst Gründe für sein Fernbleiben zu bescheinigen. Da kann man nur den Kopf schütteln. Das ist beinahe zum Lachen, jedoch zu tragisch, um wiklich komisch zu sein. Diesen Entschuldigungszettel hier fand ich in einem 134 Jahre alten Latein-Repetitorium, anscheinend aus dem Besitz eines früheren Gymnasial-Professors - mit Feder und schwarzer Tinte geschrieben und offenbar von einem aufsichtführenden Lehrer (Praeceptor) eines Internats an den Latein-Lehrer gerichtet. Ich werde ihn aufbewahren. Er ist kostbar, als Erinnerung an eine Zeit der Jugend, in der die Schule das wichtigste verbindene Kapitel zwischen der Kindheit und dem "Ernst des Lebens" war, in der Lehrer noch respektiert wurden und in welcher der Begriff "Ordnung" (wir erinnern uns an die "Kopfnoten-Debatte") noch nicht anstößig war... |