«O-Ton Pina Bausch» nicht verboten:

NIMBUS gewinnt Berufungsverfahren

Red.

«O-Ton Pina Bausch» nicht verboten:
NIMBUS gewinnt Berufungsverfahren
 
Aus Urheberrechtsgründen hatte das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 9. Mai 2017 die Verbreitung des Buches «O-Ton Pina Bausch» verboten (siehe hier). Bevor das Urteil rechtskräftig wurde, legte NIMBUS Berufung ein. Am 31. Januar 2018 wurde der Fall vor dem Berliner Kammergericht erneut verhandelt. Mit der Urteilsverkündung vom 6. Februar steht fest: NIMBUS hat den Rechtsstreit gewonnen.
Der Band, der Interviews der legendären Ballettchoreographin Pina Bausch versammelt, enthält auch ein «Werkstattgespräch» mit der Regisseurin Ruth Berghaus, das 1987 in Berlin Ost vor Publikum geführt wurde. Zu diesem Zweck wurden die originalen Tonaufnahmen des Abends transkribiert. Da Maxim Dessau, Berghaus' Sohn, dem Abdruck des authentischen Wortlauts nicht zustimmte, wurden die Redebeiträge der Moderatorin in Regestenform sachlich zusammengefaßt. Dagegen erhob Dessau Klage und bekam in der ersten Instanz Recht. Die Berufungsinstanz hält dagegen in ihrem Urteil nun einerseits fest, daß die spontanten Redebeiträge der Moderatorin kein schützenswertes Sprachwerk im Sinne des Urheberrechts darstellen, da ihnen die eigenschöpferische, ästhetisch foromale Qualität abgehen. Andererseits stellt das Urteil klar, daß zusammenfassende Darstellungen von öffentlichen Auftritten zulässig sind und unabhängig von einer Zustimmung des Betreffenden publiziert werden dürfen. In dieser Beziehung ist das Urteil auch wegweisend für die Freiheit der journalistischen Berichterstattung, die nicht auf dem Umweg über das Urheberrecht eingeschränkt werden kann. Ein Hoch auf die Medienfreiheit!