Fristlose Kündigung von Adolphe Binder ist unwirksam

Entscheidung des Arbeitsgerichts über die Kündigungsschutzklage der Intendantin des Wuppertaler Tanztheaters

von Andreas Rehnolt

Fristlose Kündigung von Adolphe Binder ist unwirksam
 
Entscheidung des Arbeitsgerichts über die Kündigungsschutzklage
der Intendantin des Wuppertaler Tanztheaters
 
Wuppertal - Im Rechtsstreit der früheren Intendantin des Wuppertaler Tanztheaters Pina Bausch, Adolphe Binder, gegen ihren früheren Arbeitgeber hat das zuständige Arbeitsgericht Wuppertal hat am Donnerstag entschieden, daß die fristlose Kündigung Binders durch das Tanztheater unwirksam ist. Der Arbeitsvertrag galt ab dem 1. Mai 2017 und war auf fünf Jahre befristet. Die im Juli dieses Jahres ausgesprochene fristlose Kündigung gilt nach Überzeugung der Arbeitsrichter nicht. Binder hatte eine Kündigungsschutzklage eingereicht.
 
Eine Verletzung der vertraglichen Pflichten Binders, die eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses hätten rechtfertigten können, konnte das Gericht nicht feststellen, so ein Sprecher nach der Entscheidung. Die Klägerin war zudem vor Ausspruch der Kündigung auch nicht wirksam durch das international berühmte Tanztheater abgemahnt worden. Dessen Beirat hatte die fristlose Kündigung der 49jährigen ausgesprochen.
 
Der Kündigung vorausgegangen war ein monatelanger Richtungsstreit um die Zukunft der Kompanie der 2009 gestorbenen weltbekannten Choreographin und Namensgeberin Pina Bausch. Die Kündigung Binders war unter anderem damit begründet worden, dass dies angeblich keinen umsetzbaren Spielplan vorgelegt habe. Zudem war ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern kritisiert worden. Insider sehen den Grund des Streits in unüberbrückbaren Unstimmigkeiten mir dem Geschäftsführer des Tanztheaters, Dirk Hesse.
 
Alle Vorwürfe hatte Binder in einer ausführlichen Stellungnahme als „unhaltbar“ zurückgewiesen. Seit wenigen Wochen hat das Tanztheater Pina Bausch mit der 1958 geborenen Kulturmanagerin Bettina Wagner-Bergelt eine neue künstlerische Leiterin, deren Vertrag zunächst für die nächsten zwei Jahre läuft.
 
Am (kommenden) Montag will der Stadtrat von Wuppertal über das insgesamt 60 Millionen Euro teure Pina Bausch Zentrum in der bergischen Metropole entscheiden. Der Bund wird die Hälfte der Baukosten tragen, das Land NRW wird sich ebenfalls an den Kosten beteiligen. Das neue Zentrum soll im seit Jahren leerstehenden, denkmalgeschützen ehemaligen Schauspielhaus entstehen.
 
(Aktenzeichen: Arbeitsgericht Wuppertal - 5 Ca 1714/18)