Rechtsstreit um gekündigte Wuppertaler Tanztheater-Intendantin geht in nächste Runde

Am 31. Januar verhandelt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf um ausstehende Gehälter in Höhe von rund 214.000 Euro

von Andreas Rehnolt

Rechtsstreit um gekündigte
Wuppertaler Tanztheater-Intendantin
geht in nächste Runde
 
Am 31. Januar verhandelt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf
um ausstehende Gehälter in Höhe von rund 214.000 Euro
 
Wuppertal/Düsseldorf - Der Rechtsstreit um die gekündigte Intendantin des Wuppertaler Tanztheaters Pina Bausch, Adolphe Binder, geht am 31. Januar vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf in die nächste Runde. Wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte, geht es dann vor allem um die Zahlung von ausstehenden Gehältern für Binder in Höhe von rund 214.000 Euro durch die Stadt.
Die Klägerin ist seit dem 1. Mai 2017 als Intendantin beschäftigt. Der Arbeitsvertrag der Parteien ist bis zum 31. Juli 2022 befristet und sieht die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht vor. Nach monatelangen Unstimmigkeiten zwischen den Parteien kündigte die Beklagte (Stadt Wuppertal) das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 13. Juli 2018 außerordentlich fristlos.
Durch ein Teilurteil vom 20. August 2019 hat das Landesarbeitsgericht entschieden, daß die Kündigung ebenso wie die erklärte Anfechtung des Arbeitsvertrages unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Die dagegen von der Beklagten (Stadt Wuppertal) erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hatte das Bundesarbeitsgericht am 18. Dezember 2019 als unzulässig verworfen.
 
Binder klagt auf Vergütung aus Annahmeverzug für die Zeit nach Ausspruch der Kündigung im Juli 2018 bis Januar 2020 und verlangt insgesamt brutto 213.677,42 Euro. Die Klägerin zieht dabei Arbeitslosengeld in monatlich unterschiedlicher Höhe bis zum Monat Juni 2019 ab. Danach habe der Arbeitslosengeldbezug geendet.
Insoweit streiten die Parteien insbesondere darüber, ob und wenn ja in welchem Umfang die Klägerin Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit erzielt hat, was die Klägerin verneint. Dem tritt die Beklagte (Stadt Wuppertal) entgegen und beantragt hilfsweise die Erteilung der Auskunft über anderweitigen Verdienst insbesondere aus selbständiger Tätigkeit und die Verurteilung der Klägerin zum geeigneten Nachweis durch Vorlage von Unterlagen.
Weiter verlangt die Intendantin die Entfernung von Abmahnungen in ihrer Personalakte und die tatsächliche Weiterbeschäftigung als für künstlerische Fragen allein verantwortliche Intendantin bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzverfahrens. Der neuerliche Gerichtstermin vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf beginnt am 31. Januar um 10 Uhr.
(Aktenzeichen: LAG Düsseldorf - Teilurteil vom 20.08.2019 - 8 Sa 99/19 - rechtskräftig)