Rechtsstreit um Kündigung der Intendantin des Wuppertaler Tanztheaters beigelegt

Nach einer außergerichtlichen Einigung werde man „nun getrennter Wege gehen“

von Andreas Rehnolt

Rechtsstreit um Kündigung der Intendantin
des Wuppertaler Tanztheaters beigelegt
 
Nach Angaben des Tanztheaters gab es mit Adolphe Binder
eine außergerichtliche Einigung.
Künftig werde man „nun getrennter Wege gehen“.
 
Wuppertal/Düsseldorf - Die Rechtsstreitigkeiten zwischen der Tanztheater Wuppertal Pina Bausch GmbH und seiner Intendantin Adolphe Binder sind beigelegt. Trotz der in allen Instanzen gerichtlich verworfenen Kündigung von Binder seien die streitenden Parteien außergerichtlich übereingekommen, die Zukunft des Tanztheaters nicht weiter mit juristischen Auseinandersetzungen zu belasten, teilte eine Sprecherin des weltweit renommierten Tanztheaters am Donnerstag in Wuppertal mit.
Ein für den (morgigen) Freitag vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf angesetzter Verhandlungstermin, in dem es vor allem um die Nachzahlung von mindestens 214.000 Euro Bruttogehalt für Binder gehen sollte, wurde vom Gericht wegen der Einigung der Parteien abgesagt. „Wegen der verbliebenen unterschiedlichen Auffassungen bezüglich der künstlerischen Aufgaben einer Intendantin und deren struktureller Sicherung wird man nun getrennter Wege gehen“, so die Sprecherin des Tanztheaters.
Die Geschäftsführung des Tanztheaters und seine Organe bestätigen nach eigenen Angaben vom Donnerstag ausdrücklich, daß sie den Einschätzungen und Begründungen aller arbeitsgerichtlicher Instanzen folgen und „an den zu Unrecht erhobenen Abmahnungen und Kündigungsgründen“ für Binder nicht mehr festhalten. 
Im Rechtsstreit von Adolphe Binder gegen ihren früheren Arbeitgeber hatte das  Landesarbeitsgericht Düsseldorf Ende August vergangen Jahres als Berufungsinstanz die Entscheidung des Arbeitsgerichts Wuppertal bestätigt und die Kündigung für unwirksam erklärt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. In dem für den (morgigen) Freitag angesetzten und nun nicht mehr notwendigen Termin sollte es um die Frage der Rechtmäßigkeit von Abmahnungen gegen Binder sowie eine mögliche Weiterbeschäftigung von Binder als Intendantin gehen. 
Der Arbeitsvertrag galt ab dem 1. Mai 2017 und war auf fünf Jahre befristet. Die im Juli 2018 ausgesprochene fristlose Kündigung galt auch nach Überzeugung der erstinstanzlichen Arbeitsrichter nicht. Die Tanztheater GmbH war gegen dieses Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal - ohne Erfolg - in Berufung gegangen. Der Kündigung vorausgegangen war ein monatelanger Richtungsstreit um die Zukunft der Kompanie der 2009 gestorbenen Choreographin und Namensgeberin Pina Bausch.