Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

Prof. Dr. Gertrud Oelerich über die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe

von Uwe Blass

Gertrud Oelerich - Foto: UniService Transfer
Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung, der Erkenntnisgewinn und das neu generierte Wissen sind kein Selbstzweck, sondern dienen der Weiterentwicklung unserer Gesellschaft. Eine zentrale Bedeutung hat dabei der Transfer der Ergebnisse in die Öffentlichkeit, Wirtschaft, Politik und sozialen Institutionen. Mit den „Bergischen Transfergeschichten“ zeigt die Bergische Universität beispielhaft, wie sich Forscherinnen und Forscher mit ihrer Arbeit in die Region einbringen, mit anderen Partnern vernetzen und die Gesellschaft so aktiv mitgestalten.
 
Die Zeit ist reif:
Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

Prof. Dr. Gertrud Oelerich
über die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe

 
„…Die Welt gehört in Kinderhände, dem Trübsinn ein Ende … Kinder an die Macht“ singt der deutsche Musiker Herbert Grönemeyer 1985 und verschiebt damit die Machtverhältnisse zugunsten einer Gruppe von heute rund 10 Millionen unmündiger Bürgerinnen und Bürger in Deutschland: unsere Kinder. Diese Gruppe junger Menschen ist besonders schützenswert und bedarf einer ständigen Unterstützung, denn trotz diverser staatlicher Hilfsmaßnahmen wachsen viele junge Menschen in schwierigen Verhältnissen auf, so daß aktuell jährlich knapp 50. Tausend Kinder und Jugendliche in Obhut genommen werden müssen.
Dem Kinderschutz kommt daher eine wichtige Bedeutung zu. Die Wuppertaler Sozialpädagogin Prof. Dr. Gertrud Oelerich widmet sich seit Jahren in ihrer Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe u.a. dieser Thematik. Doch wo beginnt Kinderschutz überhaupt? „Kinder haben Eigenrechte“, sagt sie direkt zu Beginn, „und Kinderschutz beginnt dort, wo es um ihre Rechte und um ein gutes Aufwachsen geht.“ Dieses gute Aufwachsen müsse frühzeitig sichergestellt werden, d.h., nicht erst mit dem Beginn der Probleme, wenn Eltern aus verschiedenen Gründen, seien es Versorgungsengpässe, psychische Erkrankungen, Suchtprobleme oder ökonomische Armut, nicht mehr in der Lage seien, ein gutes Aufwachsen zu gewährleisten.
 
Was ist gutes Aufwachsen?
 
Dieses Aufwachsen definiert Oelerich nicht nach dem Prinzip 1., 2., 3., denn das gehe nicht, erklärt sie. Vielmehr müsse man individuelle Möglichkeiten, die in den Kindern schlummern, herausfinden und ihre Entwicklung in einer produktiven, sich die Welt erschließenden Art und Weise fördern. „Da gehört natürlich ganz grundlegend neben liebevollen, anerkennenden Beziehungen auch eine gesicherte ökonomische Existenz der Familie dazu.“ Heute lebe in Deutschland jedes fünfte Kind in Armut, sagt Oelerich und das bedeute begrenzte Möglichkeiten in vielerlei Hinsicht, nicht zuletzt in schulischer und freizeitlicher. „Wenn Eltern in der Lage sind, Kindern viel vorzulesen, viel mit ihnen zu unternehmen, ihnen viel Förderung anzubieten, und Zeit haben, dann können sich Kinder ganz anders entwickeln, als wenn ich das alles nicht habe oder kann, aus welchen Gründen auch immer.“ Gutes Aufwachsen meint in diesem Sinn, so faßt Oelerich zusammen: liebevolle, anerkennende soziale Beziehungen und vielfältige förderliche Unterstützung auf der Basis gesicherter ökonomischer Verhältnisse.
 
Kinderrechte im Grundgesetz?

Die Kinderhilfsorganisation UNICEF forderte kürzlich von der Regierung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, denn „Kinderschutz sei systemrelevant“. Nun kann man fragen, warum das nicht schon längst passiert ist? „Das ist eine gute und schwierige Frage. Man muß sich überlegen, inwiefern Kinderrechte aktuell in Deutschland nicht gesichert sind. Ich würde schon sagen, unser Rechtssystem schützt auch die Rechte von Kindern“ erklärt sie, allerdings hätte die ausdrückliche Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz auch eine Signalwirkung, denn „das Problem ist“, fährt Oelerich fort, „daß die Machtverhältnisse von Kindern und Erwachsenen so verteilt sind, daß die Rechte, die Kinder eigentlich haben, nicht immer auch umgesetzt werden. Mit einer Aufnahme ins Grundgesetz generiert man eine ganz andere Wahrnehmung. Es bekommt ein ganz anderes Gewicht.“ Veränderungen brauchen bekanntlich viel Zeit und Oelerich weiß, daß sich auch erst die Haltung gegenüber Kindern verändern mußte. „Erst vor 20 Jahren ist das Recht von Eltern, Kinder zu züchtigen tatsächlich gänzlich abgeschafft worden. Das ist noch nicht lange her.“ Und die Vorstellung, daß der berühmte Klaps auf den Po noch keinem geschadet hätte, findet sich gelegentlich auch heute noch. „Mit so einer Haltung ist es schwierig, eigene Rechte ins Grundgesetz zu schreiben“, betont die Wissenschaftlerin, aber „ich glaube, jetzt ist endlich eine gesellschaftliche Situation da, in der ein solches Eigenrecht von Kindern auch akzeptiert wird. Ich würde die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz auch befürworten, nicht, weil Rechte von Kindern jetzt noch nicht vorhanden wären, aber es würde eine ganz andere Aufmerksamkeit erregen!“
 
Sind Kinder wirklich „unmündig“?
 
Den Schutz aller Bürger zu gewährleisten, vor allem der unmündigen, ist Aufgabe des Staates. Oelerich fragt sich allerdings, ob der Begriff der Unmündigkeit bei Kindern eigentlich greife. „Wenn man den rechtlichen Begriff oder den Kantschen Begriff nimmt, die Unfähigkeit, sich seines eigenen Verstandes ohne Hilfe anderer zu bedienen, dann ja. Ein dreijähriges Kind kann philosophische Gespräche führen, aber nicht so, wie das unter Erwachsenen stattfinden könnte. Aber ich finde, deswegen sind sie nicht in dem Sinne unmündig, als daß sie nichts über ihr Leben sagen können.“ An dieser Stelle ist die Sozialpädagogin sehr streng, denn Kinder könnten sich sehr wohl, sehr früh artikulieren, sie könnten entwicklungsangemessen ihre Angelegenheiten durchaus vertreten. Es gilt aber, genau hinzuhören und sie ernst zu nehmen. Der Staat habe zwar bereits gute, rechtliche Schutzmechanismen und auch durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz gebe es an verschiedenen Stellen eine gute rechtliche Struktur, aber die Zahl von 50 Tausend Kindern in Deutschland, die im Jahr 2019 in Obhut genommen wurden, spreche auch eine andere Sprache. „Das sind alles Fälle, wo Kinder und Jugendliche in sie gefährdenden Situationen aufwachsen und von Seiten der Jugendhilfe geschützt werden mußten!“ Vor allem strukturelle Fragen seien es, bei denen das Kinder- und Jugendhilfegesetz absichern kann. Auch Reformen, wie gerade im Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (SGB 8), unterstützen Kinder in ihren Rechten. Ganz aktuell hat das Bundeskabinett am 2. Dezember den Entwurf für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. So werden beispielsweise die Aufsichtspflichten für Kinder, die in Heimen oder Pflegefamilien leben, verstärkt, der Ausbau von Ressourcen gefordert und kontinuierlich verbessert. Dabei ist es für Oelerich besonders wichtig, daß Entscheidungen auch im Kinderschutz nicht über die Köpfe der Kinder hinweg, sondern mit ihnen erfolgen. „Ich glaube, was Kinder sehr gut schützt, ist, sie als diejenigen mitzunehmen, die grundlegend an ihren Angelegenheiten partizipieren können, deren Rechte gestärkt, gehört und umgesetzt werden müssen.“ Das ist ein wichtiger Punkt beim Kinderschutz und hier wird versucht, die Teilhabe der Kinder im Kinder- und Jugendhilfegesetz weiter zu stärken.“
 
Aber es gibt noch viele Probleme, weiß die Wissenschaftlerin, beispielsweise dort, wo in der Vormundschaft eine Sachbearbeiterin bis zu 50 Fälle betreuen muß. Auf diese Zahl wurde die Zuständigkeit in der Vormundschaft vor wenigen Jahren reduziert. Das war ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung, aber als Vormund 50 junge Menschen im Blick behalten zu müssen, für sie grundlegend verantwortlich zu sein, ist noch immer viel zu viel, sagt die Jugendhilfeexpertin. Oder im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), auch hier hat sich schon viel getan und zugleich sind die Fallzahlen pro Mitarbeitenden häufig immer noch viel zu hoch, und zudem werden hier händeringend Mitarbeiter gesucht. „Andererseits gibt es wenige Bereiche in der Kinder- und Jugendhilfe, die in den letzten Jahren so ausgebaut wurden wie der ASD“, erklärt sie. Ebenso das Thema der sexuellen Gewalt, bildgewaltig in den Medien verbreitet, bedarf des ganz genauen Hinsehens, denn manches sei auch von den Jugendämtern nicht leicht zu erkennen. „Da braucht es eine Aufmerksamkeit auf ganz vielen verschiedenen Ebenen. Wie werden Kinder wahrgenommen? Wie werden sie ernst genommen? Wie werden ihre Rechte wahrgenommen? Das ist nicht nur eine Frage der Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe, das braucht eine breite, gesellschaftliche Stärkung.“
 
Homeschooling
 
Die Förderung und der Schutz von Kindern und Jugendlichen reicht aber weit über die Themen Gewalt oder Vernachlässigung der jungen Menschen hinaus. Hier geht es unter anderem auch um das Thema Gleichberechtigung in der Bildung. Die Umstellung auf digitale Lernmedien im sogenannten Homeschooling bringt so manche Herausforderung mit sich, denn „Jugendhilfe/Schule ist einer meiner Arbeitsschwerpunkte“, erläutert Oelerich, und die Digitalisierung beträfe natürlich auch diesen Bereich. „Soziale Ungleichheit ist aufgrund von Corona ja nicht weg, vielmehr bedeutet Aufwachsen in sozialer Ungleichheit in Coronazeiten, daß die Probleme von Corona zu den alltäglichen Herausforderungen noch hinzukommen.“ Den Begriff Homeschooling verwendet sie nicht gern, „denn was im ersten Lockdown zu Hause passiert ist, das war häufig nicht Schulunterricht („Schooling“), sondern es war der Versuch, das, was in Schule nicht stattfinden konnte, irgendwie zu ersetzen oder irgendwie noch abzufedern.“ Was soziale Ungleichheit hier bedeuten kann, schildert sie ganz konkret so: „Da sitzen Kinder zu Hause in einer kleinen Dreizimmerwohnung, ohne die Möglichkeit, auf Spielplätze, öffentliche Einrichtungen der Jugendarbeit oder nur sehr eingeschränkt auf ihr normales soziales Unterstützungssystem zurückgreifen zu können. Vielleicht zwei Kinder, die Mutter ist in Homeoffice. Die Kinder sollen, vermutlich ohne eigenes Zimmer in Ruhe zu Hause den Unterrichtsstoff erarbeiten. Digitale Medien fehlen möglicherweise oder bestehen nur aus einem Smartphone mit Prepaid-Karte, es gibt keinen Drucker und nur wenige Möglichkeiten des Austauschs und der ruhigen Unterstützung durch einen geduldigen Erwachsenen. Ganz anders kann es in einer Familie sein, wo jedes Kind ein eigenes Zimmer hat, gute digitale Ressourcen zur Verfügung stehen und wo die Eltern möglicherweise auch intensiver unterstützen können.“ Aber Unterstützung kann insgesamt an ihre Grenzen stoßen, weiß die Wissenschaftlerin. Für alle Eltern, auch jene mit einem guten Bildungsabschluss gelte, „einem Erstklässler schreiben beizubringen, ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Das ist nicht einfach nur das Malen von Buchstaben. Wie soll das jemand gut machen, der mit zwei Kindern in beengten Wohnverhältnissen lebt, selber Homeoffice macht und dann auch noch finanzielle Sorgen hat? Das kann trotz aller Stärke, die die Familien auch gezeigt haben, schnell zu einer Mischung aus Existenzsorgen, beengten Lebensverhältnissen, wenig Rückzugsmöglichkeiten, Dauerbelastung und Überforderung in der Krise führen.“
 
Unbekannte Gefahren im Netz
 
Internet- und die Handynutzung von Kindern bedeuten eine weitere Herausforderung im Kinderschutz. Viele Eltern wissen gar nicht, wo ihre Sprösslinge unterwegs sind. Wie kann man da Kindern eine schützenswerte Unterstützung bieten? Oelerichs Antwort ist so einfach wie einleuchtend. „Indem man mit ihnen zusammen das Medium nutzt, indem man mit ihnen zusammen im Internet ist und sich dafür interessiert, was die Kinder dort so treiben.“ Zeit für Gespräche anzubieten und auch mal genauer hinzusehen, sogar, wenn notwendig, den Konflikt suchen, rät Oelerich, und wenn das alles nicht fruchtet oder wenn man sich hier weniger gut auskennt, als die eigenen Kinder, auch auf fremde Hilfe zuzugreifen. Sie weiß, daß das alles in der Theorie einfach klingt und kennt auch Fälle, wo Eltern in der Coronazeit, um ein wenig Ruhe zu bekommen, ihre Kinder einfach mal vors Internet gesetzt haben, aber in der Sache bleibt sie hart. „Es geht bei der Frage nur im Austausch mit den Kindern“.
Das Smartphone ist in der Kinder- und Jugendhilfe manchmal auch ein Problem auf Seiten der Eltern geworden. Da wird von den Eltern so viel Aufmerksamkeit abgezogen, die dann nicht mehr den Kindern zugutekommt.“ Kinder würden nicht selten das direkte Spielen mit den Eltern dem Handy vorziehen.
 
Die Pandemie und ihre Folgen in der Kinder- und Jugendhilfe
 
Covid 19 hat auch in der Kinder- und Jugendhilfe zu Veränderungen geführt. Im stationären Bereich müssen die Einrichtungen ähnliches bewältigen wie größere Familien, berichtet Oelerich. Kontaktbeschränkungen, Isolation nach Ansteckung usw. „Ganz anders war es im ambulanten Bereich. Da sind zunächst Beratungsstellen geschlossen und zugehende Unterstützungsmöglichkeiten wesentlich reduziert worden.“  Kontaktbeschränkungen für Sozialarbeiterinnen in Familien erschwerten die Bedingungen der Besuche. Zu Anfang sind diese häufig nach außen verlegt worden. Treffen an offenen Plätzen und Spaziergänge ermöglichten so trotz Corona-Beschränkungen Gespräche von Angesicht zu Angesicht. Von schulischer Seite gab es zunächst deutlich weniger Meldungen über Kindeswohlgefährdungen als zuvor, weil die Lehrerinnen und Lehrer durch den Distanz-Unterricht die Kinder nicht mehr direkt getroffen haben, daher konnten in dieser Zeit auch weniger Gefährdungen erkannt und dem Jugendamt gemeldet werden. Und auch diejenigen, die sich selber an die Jugendhilfe wenden wollten, auch für die war der Zugang ja erschwert.
 
Jugendhilfetag Wuppertal
 
Im letzten Jahr –noch vor Corona- fand ein weiterer Jugendhilfetag, bereits der fünfte, in Wuppertal statt, der alle zwei Jahre als ein Kooperationsprojekt zwischen der Jugendhilfe in Wuppertal und der Bergischen Universität veranstaltet und von Oelerich von Seiten der Universität (mit-)organisiert wird. Mit über 750 Teilnehmerinnen beschäftigte man sich in verschiedenen Gruppen mit dem Thema `Strukturen der Ermöglichung?!´ Dazu Oelerich: „Klingt ein wenig sperrig und als zunächst wenig greifbar. Aber schaut man genauer hin, dann wird es spannend: Welche Strukturen der Ermöglichung für ein gutes Aufwachsen und eine gute Jugendhilfe braucht es eigentlich?“ Durchdekliniert über die verschiedenen Lebensbereiche der Kinder wurden u.a. digitale Zusammenhänge, geschlechtliche Vielfalt und Arbeitsbedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe selbst diskutiert. Sehr erfreut war die Mit-Organisatorin auch über die unglaubliche Vielfalt der Wuppertaler Kinder- und Jugendhilfe, die bei den Jugendhilfetagen in Wuppertal immer wieder deutlich wird.
 
Optimierter Kinderschutz durch gute Vernetzung
 
Prof. Oelerich hat selber wenige Jahre in verantwortungsvoller Position beim Jugendamt der Stadt Wuppertal gearbeitet und sagt: „Ich habe eine große Achtung und Anerkennung vor dem, was die Leute in der Jugendhilfe leisten. Ich finde, daß die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe in Wuppertal insgesamt eine sehr gute Arbeit machen. Aber es ist auf allen Ebenen keine einfache Arbeit.“
Eine weitere Verbesserung der Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe sieht sie in einer guten Vernetzung von Bildungseinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten und der Jugendhilfe untereinander. „Ich finde Jugendhilfe sollte sich unter anderem in diesem Vernetzungsbereich weiterentwickeln, und sie sollte noch stärker in Fragen von sozialer Infrastruktur denken. Möglichkeitsräume für Kinder, Jugendliche und Familien zum Beispiel in Stadtteilzentren zu schaffen oder in der Jugendarbeit zu sichern, offene Angebote mit der Möglichkeit direkter Beratung zu verbinden, die Zugänglichkeit in Begegnungs- und Ansprechmöglichkeiten zu erhöhen, das kann wesentlich ein gutes Aufwachsen der jungen Menschen weiter sichern helfen.“
 
Als Wissenschaftlerin hat sie den Blick auf die Kinder- und Jugendhilfe von außen. Sie stellt aber immer wieder fest, daß Jugendhilfeinstitutionen an dem Austausch mit der Wissenschaft deutliches Interesse haben, auch ihren wissenschaftlichen Rat wünschen, und so der Austausch und Transfer auch zu Verbesserungen und Änderungen bei der Kinder- und Jugendhilfe beitragen kann. Und zugleich, betont sie, „ist der Austausch mit der Praxis auch für uns Wissenschaftlerinnen in Forschung und Lehre ausgesprochen inspirierend und produktiv.“
Vielleicht ist es noch zu früh „Kindern das Kommando“ zu überlassen, wie Herbert Grönemeyer in seinem Song fordert. Aber eine gesetzliche Stärkung von Kinderrechten würde sicherlich eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz bedeuten. Dafür forscht und kämpft die Erziehungswissenschaftlerin und Sozialpädagogin Gertrud Oelerich kontinuierlich weiter.
 
Uwe Blass
 
Gertrud Oelerich studierte Diplompädagogik an der Universität Bielefeld und promovierte an der Universität Heidelberg. Sie war einige Jahre für das Jugendamt der Stadt Wuppertal tätig, arbeitet seit 2011 als außerplanmäßige Professorin für Sozialpädagogik/Kinder- und Jugendhilfe an der Bergischen Universität und ist seit Mai 2020 Dekanin der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften
 
Redaktion: Frank Becker