Juristische Hochkomik

Werner Koczwara - "Am achten Tag schuf Gott den Rechtsanwalt"

von Jürgen Kasten
Alles geregelt!
 
Kaum waren die Gebote in die Welt gesetzt „Von diesem Apfel der Erkenntnis dürft ihr nicht essen“, bedurfte Gottes Schöpfung einer Korrektur. Es brauchte jemanden, der Gebote interpretieren konnte, den Rechtsanwalt nämlich. Der ja eigentlich, so Werner Koczwara, als Übersetzer fungiert. Heute mehr denn je, da wir normenverliebte Deutsche alles und jedes per Gesetz geregelt sehen wollen.
Und darum geht es Werner Koczwara eigentlich. Darum, uns diesen hanebüchenen Unsinn, den Parlamente und Verwaltungen gebären, vor Augen zu führen. Schon das normale Amtsdeutsch ist schwer verdaulich, Gesetze jedoch sind in einer völlig unverständlichen Sprache abgefaßt.
 
Um den Beweis anzutreten, hat sich Werner Koczwara durch die unermeßliche Flut deutscher Gesetzestexte und juristischer Fachzeitschriften gelesen, die Quintessenz in ein Kabarettprogramm gepackt, mit dem er seit Jahren erfolgreich durch die Republik tourt und dazu nun das passende Buch vorgelegt.
Koczwara zitiert Paragraphen, die den Normalsterblichen kopfschüttelnd verstummen lassen. Er zerlegt sie, spinnt sie fort, kommentiert das vermeintlich gemeinte, bildet irrsinnige praktische Beispiele und stellt sie per Satire ins rechte Licht. Ein Lesespaß, der am Verstand der zur Vollkommenheit strebenden Schöpfer dieser absurden Wortgebilde zweifeln läßt. Der Wahn, sämtlich erdenkliche Varianten in einen Paragraphen zu stecken und möglichst in einem Satz zu binden, gebiert Realsatire.
 
Die Beispiele, die Korczwara fand, sind ein wahrer Schatz juristischer Hochkomik.
Klar umrissen ist noch § 1923 BGB zum Erbrecht: „Erbe kann nur werden, wer lebt.“
Weiter heißt es aber auch: „sobald ein neues Testament da ist, wird das alte Testament ungültig.“  Warum, so Koczwara, beziehen sich dann immer noch soviele Priester auf das „Alte Testament“?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das unser gesamtes gesellschaftliches Leben regelt, findet sich aber auch § 164, der einen einfachen Lebenssachverhalt auf den Punkt bringt: „Tritt der Wille, in fremden Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.“
Daß man 12 Semester Jura studieren muß, um das zu verstehen, liegt auf der Hand.
Etwas einfacher kommt § 1314 BGB daher: „Ein Ehegatte kann die Aufhebung der Ehe begehren, wenn er bei der Eheschließung nicht gewußt hat, daß es sich um eine Eheschließung handelt.“
Hilfreich dagegen das Recht eines Strafgefangenen, wie im § 57 StGB (Strafgesetzbuch) festgeschrieben: „Niemand darf gegen seinen Willen vorzeitig aus der Haft entlassen werden.“
 
Dies sind nur einige wenige der  irrwitzig skurrilen Paragraphen, die Werner Koczwara in der umfangreichen deutschen Rechtsprechung fand. Sparen Sie das Geld, das eine komplette Gesetzessammlung kostet, investieren Sie in Koczwaras Einführungsseminar und lachen Sie sich krank. Der Rest reicht für einen Arztbesuch und wenn gar nichts mehr hilft, auch noch für einen Rechtsanwalt.
Nach wie vor ist Werner Koczwara auch live zu erleben. Termine finden Sie auf seiner Seite www.guteskabarett.de.

Beispielbild

Werner Koczwara
Am achten Tag schuf Gott den Rechtsanwalt
 
© 2010 Verlag Antje Kunstmann GmbH, München
Hardcover, gebunden, 160 Seiten, ISBN: 978-3-88897-651-3
 
€ 14,90 (D), € 15,20 (A), sFr. 26,90 (CH)
 
Weitere Informationen unter: