Universitäten weisen Kritik an Studienbeitragsverwendung zurück

Die Vorwürfe, an den Universitäten würden die Studienbeiträge nicht gesetzeskonform verwendet, können nicht unwidersprochen hingenommen werden.

von Prof. Volker Ronge

Prof. Volker Ronge

Universitäten weisen Kritik an Studienbeitragsverwendung zurück


Die Vorwürfe, an den Universitäten würden die Studienbeiträge nicht gesetzeskonform verwendet, können nicht unwidersprochen hingenommen werden. Das erklärt der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Volker Ronge, zur aktuellen Debatte um die Verwendung der Studienbeiträge. Der Kampf gegen die Erhebung von Studienbeiträgen überhaupt solle mit Kritik an unrechtmäßiger Verwendung munitioniert werden. Die Universitäten weisen diese Kritik strikt zurück.

 
Hier die Stellungnahme des LRK-Vorsitzenden Prof. Ronge im Wortlaut: Die in den vergangenen Tagen von verschiedenen Zeitungen verbreiteten und dann bis in den Landtag hineingetragenen Vorwürfe, an den Universitäten würden die Studienbeiträge nicht gesetzeskonform verwendet, können von diesen nicht unwidersprochen hingenommen werden. Der immer noch nicht ausgestandene und insbesondere von einigen Studentenvertretungen fortgeführte Kampf gegen die Erhebung von Studienbeiträgen überhaupt soll nun, nach deren nicht eben konfliktloser Einführung in den Hochschulen, mit einer Kritik an deren unrechtmäßiger Verwendung munitioniert werden. Die in der Landesrektorenkonferenz vereinigten Universitäten des Landes weisen diese Kritik strikt zurück.

Ausgerechnet eine Universität, die durch Vorlage einer detaillierten Einnahmen- und Verwendungsdarstellung ein Höchstmaß an Transparenz über ihre Studienbeiträge herstellt, wird zum Anlaß und Gegenstand der Kritik gemacht. Die gegenüber der Mittelverwendung der Universität zu Köln erhobenen Vorwürfe, sie gebe die Studienbeiträge nicht „zeitnah“ aus, entbehren jeder Grundlage. Wie für alle anderen Haus-haltsmittel gilt selbstverständlich auch für Studienbeiträge, dass sie nicht im selben Jahr ausgegeben werden müssen, in dem sie eingenommen wurden. Denn dies würde nur zu fragwürdigen Verwendungen führen.

Viele Leistungsbestandteile der Universität, von Personalressourcen bis zur Raumkapazität, haben eine Planungs- und eine Nutzungsperiode, die ein Jahr weit überschreitet. Es gibt durchaus sinnvolle, das Studium verbessernde Verwendungen, für die es wegen ihrer Größenordnung erforderlich ist, Mittel anzusparen. Mit dauerhafter Thesaurierung, wie einer der Vorwürfe lautet, hat das überhaupt nichts zu tun.

Man hat gelegentlich den Eindruck, es herrsche die Erwartung – und sie wird leider von manchen in Politik und Medien populistisch verstärkt –, dass der einzelne Student die von ihm gezahlten Studienbeiträge durch äquivalente Hochschulleistungen quasi individuell zurückerhalten soll, und dies möglichst noch im Semester der Zahlung. Diese Erwartung ist in beiden Hinsichten absurd: Die Studieneinnahmen fließen in den (Gesamt-)Haushalt der Hochschule und sollen in dessen Kontext – selbstverständlich zweckgerechte – Verwendung finden. Und die Zeit der Verwendung unterscheidet sich sachnotwendig von der Zeit der Vereinnahmung, sowohl hinsichtlich des Zeitpunkts, wie auch der Zeitstrecke.

Auch die Forderung gegenüber den Hochschulen, mit Einnahmen aus Studienbeiträgen keine Mittelverluste aus den anderen Quellen des Universitätshaushalts kompensieren zu dürfen, ist blauäugig. Dafür nur ein Beispiel: Eine Finanzquelle der Hochschulen in NRW ist die sogenannte Leistungsorientierte Mittelverteilung (LOM), in der laufender Mittelbedarf nach politisch gesetzten Kriterien unter den Hochschulen im Land verteilt wird. Daraus werden u. a. studentische Hilfskräfte, Lehrbücher und Laborbedarf bezahlt. Wenn nun in diesem politisch administrierten Wettbewerb, was natürlich – warum auch immer – der Fall sein kann, eine Hochschule Verluste erleidet: soll sie dann auch dementsprechend ihre Funktionen reduzieren, also die Studienbedingungen verschlechtern – oder ist es nicht doch besser und mit der Studienbeitragsverwendungsphilosophie kompatibel, Mittel aus Studienbeiträgen kompensatorisch einzusetzen und das universitäre Leistungsniveau damit aufrechtzuerhalten?

Die Dienstleistung einer Hochschule lässt sich mit Kaufakten des täglichen Lebens nicht sinnvoll vergleichen. Eine „Geld-zurück-Garantie“ im Zusammenhang mit Studienbeiträgen hat zum Glück nicht Eingang ins Gesetz gefunden. Die meisten Studenten wissen um die Besonderheit der Produktion von Bildung durchaus, weshalb sie sich in den Universitäten an den übrigens zu erheblichem Teil dezentralen Entscheidungen über die Verwendung von Studienbeiträgen konstruktiv beteiligen – ganz im Gegensatz zu einigen Funktionären der Studentenschaft (AStEN), die immer noch den Kampf gegen Studienbeiträge überhaupt führen. Von den Rektoren wird die wohlfeile, einseitige öffentliche Parteinahme der Politik, die bekanntlich bei der Einführung von Studienbeiträgen die nordrhein-westfälischen Hochschulen hat allein agieren lassen, zugunsten von Interessen, die gegen die Studienbeiträge überhaupt kämpfen, mit Enttäuschung, ja Empörung wahrgenommen und als sachlich wie institutionell unangemessene Intervention kritisiert.


Kontakt:

Prof. Dr. Volker Ronge
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LRK-Geschäftsstelle c/o Universität Wuppertal Dipl.-Soz.Wiss. Anne Bormann
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