Ab 1. März sind Heckenschnitte etc. verboten

Red./Are/Bec

Rotkehlchen - Foto © Martin Jäger / pixelio.de

Zum Schutz der Vögel sind ab 1. März Heckenschnitte etc. verboten
 
Zum Schutz der Vögel dürfen Garten- und Grundstücksbesitzer ab heute keine Gehölzschnitte vornehmen. Landschafts- und Bundesnaturschutzgesetz verbieten, ab diesem Termin Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Vögel zu beschädigen, zu zerstören oder die brütenden Vögel dort zu stören. Hecken, Gebüsche und Bäume haben laut Experten für viele Pflanzen- und Tierarten als Lebensraum große Bedeutung.
 
So finden dort zum Beispiel viele Insekten, Vögel und andere Kleintiere Nahrung, Versteck- und Brutmöglichkeiten. Vom 1. März bis 30. September ist es in Deutschland grundsätzlich verboten, Bäume, Hecken, anderes Gebüsch sowie Röhrichtbestände und sonstige Gehölze zu fällen, zu roden oder auf sonstige Weise zu beseitigen. Auch Bäume in der freien Landschaft dürfen nach Ende Februar nicht mehr gefällt werden. 
 
Ab dem 1. März sind grundsätzlich nur Form- und Pflegeschnitte erlaubt, bei denen die jährigen frischen Triebe zurückgeschnitten werden dürfen. Aber auch dabei ist auf Nester zu achten. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von diesen Vorschriften durch die jeweils örtlich zuständige Untere Landschaftsbehörde zugelassen werden. Bei Baumfällungen ist nicht nur auf Nester sondern auch auf Horste und Bruthöhlen zu achten.