Kündigung der Ex-Intendantin des Wuppertaler Tanztheaters nicht rechtens

Eine Revision ist nicht zugelassen

von Andreas Rehnolt

Fristlose Kündigung der Ex-Intendantin
des Wuppertaler Tanztheaters
auch in zweiter Instanz nicht rechtens
 
Eine Revision gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ist nicht zugelassen - Weiterer Verhandlungstermin um Abmahnungen und mögliche Weiterbeschäftigung von Adolphe Binder Anfang 2020
 
Düsseldorf/Wuppertal - Im Rechtsstreit der früheren Intendantin des Wuppertaler Tanztheaters Pina Bausch, Adolphe Binder, gegen ihren früheren Arbeitgeber hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am Dienstag als Berufungsinstanz die Entscheidung des Arbeitsgerichts Wuppertal bestätigt und die Kündigung für unwirksam erklärt. Der Vorsitzende Richter Schneider erklärte bei der Verkündung des 1. Teilurteils in dem Rechtsstreit, eine Revision werde nicht zugelassen.
 
Gleichzeitig wies das Gericht darauf hin, daß in Bezug auf die Frage der Rechtmäßigkeit von Abmahnungen gegen Binder durch die Tanztheater Pina Bausch GmbH sowie in Bezug auf eine mögliche Weiterbeschäftigung von Binder als Intendantin in einem weiteren Teilurteil vermutlich Anfang 2020 entschieden werde. Dann würde auch die Frage des nachzuzahlenden Einkommens geregelt werden.
Das Gericht betonte weiter, auch das von der Beklagten angeführte angebliche „Fehlverhalten“ Binders reiche nicht für eine außerordentlich Kündigung aus. Schneider appellierte an die Parteien, miteinander zu sprechen, „um die mißliche Lage mit gutem Willen zu bearbeiten.“ In einem Schlußwort sagte Binder, sie sei es „dem Erbe von Pina Bausch und der Kunst selber schuldig, meine Arbeit am Tanztheater Wuppertal fortzusetzen.“
 
„Der Arbeitsvertrag galt ab dem 1. Mai 2017 und war auf fünf Jahre befristet. Die im Juli 2018 ausgesprochene fristlose Kündigung galt auch nach Überzeugung der erstinstanzlichen Arbeitsrichter nicht. Eine Verletzung der vertraglichen Pflichten Binders, die eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses hätten rechtfertigten können, konnte auch die Erste Instanz nicht feststellen. Die Tanztheater GmbH war gegen dieses Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal - ohne Erfolg - in Berufung gegangen. 
Der Kündigung vorausgegangen war ein monatelanger Richtungsstreit um die Zukunft der Kompanie der 2009 gestorbenen Choreographin und Namensgeberin Pina Bausch. Die Kündigung Binders war unter anderem damit begründet worden, daß diese angeblich keinen umsetzbaren Spielplan vorgelegt habe. Zudem war ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern kritisiert worden. 
Alle Vorwürfe hatte Binder in einer ausführlichen Stellungnahme als „unhaltbar“ zurückgewiesen. Seit knapp einem Jahr hat das Tanztheater Pina Bausch mit der 1958 geborenen Kulturmanagerin Bettina Wagner-Bergelt eine neue künstlerische Leiterin. Für den weiteren Verlauf der Auseinandersetzungen beider Parteien erklärte der Vorsitzende Richter am Dienstag in Richtung Binder: „Ich weiß nicht, ob daß auch in Ihrem Interesse ist, Frau Binder, wenn sie wieder dahin zurückkehren... Recht kriegen und dann ein schönes Arbeitsverhältnis bekommen, sind zwei paar Schuhe“.
 
Schneider, der selbst Wuppertaler ist sagte im Verlauf der Verhandlung, es tue „einem in der Seele weh, wenn eins der Aushängeschilder der Stadt so leidet.“ Er appellierte an die Parteien, „auch die Außenwirkung und die Existenz des Tanztheaters“ zu berücksichtigen.
 
(Aktenzeichen: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 8 Sa 99/19 - Arbeitsgericht Wuppertal - 5 Ca 1714/18