Warnung für die AfD
Gericht stoppt Steuergeld für „Die Heimat“
Von Lothar Leuschen
Die Demokratie in Deutschland ist wehrhaft. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil gegen die Partei „Die Heimat“ bewiesen. Demnach bekommt die Nachfolgeorganisation der NPD zumindest für sechs Jahre kein Geld mehr aus der Steuerkasse des Staates. Grundsätzlich unterstützt der Staat politische Gruppierungen im Sinne des politischen Pluralismus. Aber die Hilfe endet dort, wo eine Partei zerstörerische Anwandlungen entwickelt. Das war bei der NPD offenbar der Fall. Doch zu einem Verbot rang sich das Gericht 2017 nicht durch, dafür war ihm die Partei zu unbedeutend. Dennoch ist es richtig, den Geldfluß abzuschneiden. Kein noch so demokratisch verfaßter Staat muß seine potentiellen Mörder noch füttern.
Das Urteil der Verfassungsrichter läßt nicht nur wegen der Zwergenpartei „Die Heimat“ aufhorchen. Manch einer wird es sicher auch als Warnung an die AfD interpretieren. Dabei ist das Verfassungsgericht natürlich nicht für politische Erziehungsarbeit zuständig, sondern Korrektiv für verfassungswidriges Handeln. Dennoch lohnt sich vor dem Hintergrund des Verfahrens gegen „Die Heimat“ ein Blick auf die zumindest teilweise äußerst destruktiven Umtriebe der selbst ernannten Alternative für Deutschland. Deren Funktionäre sind auf der anderen Seite garantiert gerissen genug, die Grenzen ihres zerstörerischen politischen Handelns nicht so weit zu überschreiten, daß der Staat der Partei den Geldhahn zudrehen kann. Außerdem dauern solche Verfahren wie das jetzt am Bundesverfassungsgericht so lange, daß im Falle der AfD der Schaden schon vor dem Urteil angerichtet ist – wenn die bitteren Umfrageergebnisse an den Wahlurnen bestätigt werden.
Also bleibt den demokratischen Parteien auch in Zukunft nichts anderes übrig, als der AfD mit einer Politik zu begegnen, die einer möglichst breiten Mehrheit die Gewißheit gibt, daß dieser Staat funktioniert und daß die ihn tragenden gesellschaftlichen Gruppierungen in der Lage sind, alle relevanten Fragen auf der Basis des Grundgesetzes durch Mehrheiten nach einem parlamentarischen Diskurs zu beantworten.
Der Kommentar erschien am 24. Januar in der Westdeutschen Zeitung.
Übernahme des Textes mit freundlicher Erlaubnis des Autors.
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