Der Staat wehrt sich

AfD bleibt ein extremistischer Verdachtsfall

von Lothar Leuschen​

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Der Staat wehrt sich
 
AfD bleibt ein extremistischer Verdachtsfall
 
Von Lothar Leuschen
 
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist letztlich nicht mehr überraschend gewesen. Seit Tagen pfiffen die Spatzen von den Dächern, daß die Richterinnen und Richter nicht anders hätten urteilen können. Die selbst ernannte Alternative für Deutschland, die AfD, bleibt ein rechtsextremistischer Verdachtsfall und darf weiter vom Bundesamt für Verfassungsschutz als solcher beobachtet werden. Selbst der Einsatz von V-Leuten ist demnach erlaubt und kann den Verfassungsschützern helfen, staats- und demokratiefeindliche Umtriebe frühzeitig zu entdecken. Wie notwendig solche Überwachungsbefugnisse sein können, zeigte zuletzt der Umsturzversuch der sogenannten Reichsbürger, die sich auch der Unterstützung einer Bundestagsabgeordneten der AfD sicher sein konnten.
 
Daß die AfD gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Beschwerde einlegen kann, hält den Beobachtungsprozeß nicht auf. Mithin geht die mindestens rechtspopulistische Partei als extremistischer Verdachtsfall in die heiße Phase des Europa-Wahlkampfs. Und es ist nicht davon auszugehen, daß sie diesen erheblichen Makel bis zu den Landtagswahlen im September in Thüringen, Sachsen und Brandenburg wieder loswird. Ob es nutzt, ob die Gelbe Karte etwas bewirkt, die das Gericht der Partei am Montag in Münster gezeigt hat, wird letztlich an den Wahlurnen entschieden.
 
Fest steht aber jetzt schon, daß die AfD mit ihren ultrarechten Galionsfiguren Höcke, Krah und Bystron die Republik längst nachhaltig verändert hat. Ihre Sprache, ihre Wortwahl und die Art der Auftritte tragen eine sehr große Verantwortung für die skandalöse Verrohung der Sitten im demokratischen Diskurs. Das völkische Geschwätz, die verbale Hatz auf alles, was nicht ins nationalrassistische Weltbild der AfD paßt, hat Pöbel ermutigt und ermuntert, auf allen Ebenen auf politische Mandatsträger von Grünen und Sozialdemokraten loszugehen. Die Tat folgt dem Wort, die Gewalt folgt der Enthemmung. Diese Schuld hat die AfD auf sich geladen. Seit dem Urteil von Münster ist gewiß, daß der Staat sich dagegen zur Wehr setzt.
 
Der Kommentar erschien am 14. Mai in der Westdeutschen Zeitung.
Übernahme des Textes mit freundlicher Erlaubnis des Autors.