Der europäische Patient
Ungarn stresst die Staatengemeinschaft
Von Lothar Leuschen
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes EuGH gegen Ungarn ist im Grunde marginal. Es geht um die Lizenz für einen Radiosender, den die Regierung von Viktor Orban unter offenbar fadenscheinigen Gründen ins Internet verbannt hat. Eine Sendefrequenz hat er nicht mehr. Daß Orban das Urteil des EuGH beeindrucken wird, ist nicht unbedingt anzunehmen. Der ehemalige Studentenführer hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend aus dem Kreis der Staatslenker verabschiedet, die in der europäischen Gemeinschaft unabhängiger, aber gleichgesinnter Staaten die Zukunft des Kontinents sehen. Mit seinem slowakischen Kollegen Robert Fico bildet er längst die Fundamentalopposition gegen alles, was die EU-Kommission und das EU-Parlament entscheiden. Das ist im Zusammenhang mit Sendelizenzen kein gravierendes Problem. Aber das destruktive Duo verhindert bisher leider erfolgreich eine konsequente Außenpolitik der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine. Daß Brüssel dem von Rußland angegriffenen Staat zunächst keinen weiteren Kredit in Höhe von 90 Milliarden Euro gewähren darf, geht allein auf das Veto der Systemsprenger aus Ungarn und der Slowakei zurück.
Für die Europäische Union und die anderen 25 Mitgliedsstaaten stellt sich nicht erst seit der Blockade der Ukraine-Hilfe die grundsätzliche Frage, wie sie in Zukunft in einer sich rasant verändernden Welt agieren will. Das Prinzip der Einstimmigkeit ist bei wichtigen Entscheidungen schon sehr lange ein Hemmschuh. In Zeiten wie diesen wird das lebensgefährlich für die Erfolgsgeschichte EU. Mitte April wird in Ungarn gewählt. Womöglich endet in Budapest die Ära Orban. Vielleicht wird Ungarn danach wieder ein konstruktives Mitglied der Staatengemeinschaft. Aber selbst diese Möglichkeit kann EU-Kommission und EU-Parlament nicht von dem Auftrag entbinden, neue Wege der Zusammenarbeit zu entwickeln. Wenn die Europäische Union Patienten wie Ungarn und die Slowakei nicht bald kuriert, kann es sein, daß sie selbst auf der Intensivstation landet.
Der Kommentar erschien am 27. Februar in der Westdeutschen Zeitung.
Übernahme des Textes mit freundlicher Erlaubnis des Autors.
Redaktion: Frank Becker
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