Bekanntmachungdes Königlichen National-Theaters  
            zu Berlin Die   General-Direction des Königl. National-Theaters zu Berlin macht  hiermit  bekannt, daß auswärtige Schauspieler oder Schauspielerinnen,  welche auf  diesem Theater Gastrollen zu geben wünschen, mindestens zwey  Monate vor  ihrer etwanigen Durchreise durch Berlin schriftlich bey der  Direction  sich deshalb gemeldet haben müssen, um zu ersehen, ob und  unter welchen  Bedingungen ihr Gesuch zuläßig sey oder nicht.  Denjenigen, welche erst  bey ihrer Anwesenheit oder kürzere Zeit vorher,  als hier bestimmt ist,  darum ansuchen sollten, können ohne Ausnahme  keine Gastrollen  zugestanden werden. 
            Berlin, den 24sten April 1811. 
            Iffland 
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